18.08.2022 | Reinitialisieren der digitalen Signaturen beim Stornieren einer Abrechnung

Haben Sie Fragen? Anfrage einreichen

Bei Stornieren einer Rechnung werden, analog zum Löschen einer Abrechnungsposition, die Unterschriftenlisten zurück in den Unterschriftenprozess oder in das Archiv verschoben, so dass diese noch einmal abgerechnet werden können.

Ist im Archiv jedoch bereits eine Datei hinterlegt, wird vorher eine neue Abrechnung zwingend notwendig.

Da beim Stornieren die Signaturen nicht in jedem Fall noch einmal abgerechnet werden sollen, gibt es mit einer entsprechenden Abfrage immer die Möglichkeit, die Wiederherstellung der Signaturen abzulehnen.

 

 

mceclip0.png

Beiträge in diesem Abschnitt

War dieser Beitrag hilfreich?
0 von 0 fanden dies hilfreich
Teilen

Kommentare

0 Kommentare

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.