Sollten Beanstandungen oder Fehler bei einer Abrechnung aufgetreten sein, kann die gestellte Rechnung storniert werden. Optional ist es möglich, eine korrigierte Abrechnung neu anzulegen und erneut an die Krankenkasse zu senden.
Im Bereich “Personenmanagement" rufen Sie die entsprechende Person auf und wählen den dazu gehörenden Fall aus, in dem eine Rechnung zu stornieren ist.
- Klicken Sie danach auf “BEARBEITEN” und
- anschließend bei “Rezepte/ Kostenübernahme/Maßnahmen” auf “BEARB”.
- Im Bereich “Abrechnung" markieren Sie die zu stornierende Rechnung und klicken auf den "?" Button.
- Im Dialogfenster "Abrechnung anzeigen" unter "Status Abrechnung" auf "BEARBEITEN" klicken.
- Den Button "Storniert" anklicken und das Dialogfenster mit "OK" schließen.
Bei Stornieren einer Rechnung können, analog zum Löschen einer Abrechnungsposition, die Unterschriftenlisten zurück in den Unterschriftenprozess oder in das Archiv verschoben werden, so dass diese noch einmal abgerechnet werden können. Ist im Archiv jedoch bereits eine Datei hinterlegt, wird vorher eine neue Abrechnung zwingend notwendig. - Da beim Stornieren die Signaturen nicht in jedem Fall noch einmal abgerechnet werden sollen, gibt es mit einer entsprechenden Abfrage immer die Möglichkeit, die Wiederherstellung der Signaturen abzulehnen.
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